Die Pläne der sozialliberalen Koalition: Ostverträge als Motor im Entspannungsprozess?

(Anm. d. Aut.: Bei diesem Artikel handelt es sich aus einem Auszug aus einer im Wintersemester 2018/19 verfassten und mit 1,3 bewerteten Seminararbeit. Der Text ist seitdem nicht verändert worden und entspricht dem damaligen Stand.)

Im Herbst 1969 löste Willy Brandt schließlich Kurt Georg Kiesinger als Kanzler ab, auf die „Große Koalition“ folgte eine sozialliberale Regierung mit der FDP als Juniorpartner. Bereits bei der Bundesspräsidentenwahl im März hatten beide Parteien gemeinsam den SPD-Mann Gustav Heinemann gegen den Vertreter von CDU und CSU, Gerhard Schröder, ins Amt gehoben.[1] Am 28. Oktober erklärte der neue Bundeskanzler vor dem Bundestag seinen Kurs für die kommende Wahlperiode: „Die Politik dieser Regierung wird also im Zeichen der Kontinuität und im Zeichen der Erneuerung stehen“[2], begann Brandt seine Rede. Der Satz „Wir wollen mehr Demokratie wagen“[3] wurde gewissermaßen neben dem „Wandel durch Annäherung“ zum Überbegriff der Brandt’schen Politik. Mehr Demokratie, das sollte in der Innenpolitik vor allem weitreichende Reformen in der Sozial-, Rechts- und Bildungspolitik bedeuten – zugleich waren damit mehr Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung aufseiten der Bürger verbunden: Zur Bundestagswahl 1972 war das aktive Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt worden, 91,1 Prozent aller Wahlberechtigten gaben ihre Stimmen ab.[4]

Zur Deutschlandpolitik sagt Brandt: BRD und DDR müssen zu einem Miteinander finden, dies sei von Bedeutung für das gesamte Ost-West-Verhältnis und den Frieden in Europa.[5] Als erster Kanzler benutzt Brandt offiziell das Kürzel „DDR“, lässt jedoch ebenfalls als erster den Verweis auf die Wiedervereinigung weg[6], schließlich existierten „zwei Staaten in Deutschland“.[7] Das kam in eben jenem zweiten deutschen Staat positiv an – wenngleich Ulbricht die Gefahr sah, dass sich Brandts Politik auch aggressiv gegen die DDR richten könnte[8]: Am 17. Dezember reagierte der Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht mit einem Schreiben an den Bundespräsidenten Heinemann. Darin bot Ulbricht einen „Vertrag über die Aufnahme gleichberechtigter Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland“ an, der die völkerrechtliche Anerkennung der DDR besiegeln sollte.[9] Zwar ignorierte Brandt dieses Schreiben noch, lud allerdings im Januar 1970 den DDR-Regierungschef Willi Stoph zu Gesprächen ein.[10]

3.1 Moskau, der Kniefall von Warschau und der Prager Vertrag

Zu den ersten Amtshandlungen der SPD-FDP-Regierung gehörte im November 1969 die Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrages. Damit war der Weg frei für die Aufnahme von Gesprächen mit der Sowjetunion, die noch von der alten Bundesregierung im Sommer vorgeschlagen worden waren. Im vertraulichen Briefwechsel mit dem sowjetischen Ministerpräsidenten Kossygin erklärte Brandt, dass er zunächst einen bilateralen Vertrag mit der Sowjetunion, später Gewaltverzichtsverträge mit Polen und der DDR erreichen wolle.[11] Die Verhandlungsführung auf bundesdeutscher Seite übernahm ab Januar 1970 Egon Bahr, der als Staatssekretär im Bundeskanzleramt tätig war. Die Gespräche waren im Dezember 1969 aufgenommen worden, doch der sowjetische Außenminister Gromyko zeigte sich zunächst wenig verhandlungsbereit: Die BRD sollte den Status Quo in Europa und damit die Grenzen anerkennen, auf die Wiedervereinigung verzichten und einer völkerrechtlichen Anerkennung der DDR zustimmen. In Bezug auf die Berlin-Frage, die parallel zwischen Frankreich, den USA, dem Vereinigten Königreich und der Sowjetunion diskutiert werden sollte, hielt Gromyko fest, dass West-Berlin weiterhin kein Teil der Bundesrepublik werden dürfe.[12] Während die Bundesregierung bei einer weiteren Verhandlungsrunde zusagte, ein bilaterales Abkommen mit der DDR zu schließen, stimmte die Sowjetunion einem Gewaltverzicht zu.

Den Durchbruch in den Verhandlungen brachte am 20. Mai das oft als „Bahr-Papier“ bezeichnete Dokument über zehn „Leitsätze für einen Vertrag zwischen der BRD und der UdSSR“. Darin waren die Grundsätze für einen späteren Gewaltverzichtsvertrag festgehalten worden: „Streitfragen“ sollten von nun an „ausschließlich mit friedlichen Mitteln“ gelöst werden, beide Vertragspartner stimmten „in der Erkenntnis überein, daß [sic] der Friede in Europa nur erhalten werden kann, wenn niemand die gegenwärtigen Grenzen antastet.“[13] Letzteres galt sowohl für die Oder-Neiße-Linie als auch für die Grenze zwischen BRD und DDR – doch die Grenzen sollten nur unverletzlich, nicht gänzlich unverrückbar sein. Zudem erklärte sich die Bundesrepublik bereit, die Aufnahme der DDR in die Vereinten Nationen zu unterstützen – und somit de facto völkerrechtlich anzuerkennen.[14] Gegenüber Walter Ulbricht versuchte Breschnew das Ergebnis als großen Erfolg für die DDR zu verkaufen, die durch den Vertrag nur profitieren und an Autorität auf weltpolitischer Ebene gewinnen würde. An die Stelle der Wiedervereinigung rücke die Differenzierung beider Staaten.[15] Schließlich unterzeichneten Willy Brandt und Walter Scheel für die Bundesrepublik sowie Alexei Kossygin und Andrej Gromyko für die Sowjetunion den Moskauer Vertrag am 12. August 1970 im Kreml.[16]

Mit dem Abschluss des deutsch-sowjetischen Vertrags gelang der Regierung Brandt ein erster Schlüsselmoment in der „Neuen Ostpolitik“: De facto gab Moskau damit seine Zustimmung für die weiteren ostpolitischen Vorhaben der Bundesrepublik – gewiss hatte die Einigung mit einer „Supermacht“ und einem der vier Alliierten eine Signalwirkung für die West-Alliierten als auch die anderen Länder Osteuropas inne, mit denen bilaterale Abkommen angestrebt worden waren. Parallel zu den Gesprächen mit Moskau arbeitete die Bundesrepublik seit Februar 1970 an einem Abkommen mit Polen. Die Verhandlungen oblagen dem Staatssekretär Georg Ferdinand Duckwitz. Warschau verlangte für die Aussöhnung die endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Linie, ein Gewaltverzichtsvertrag war zunächst nicht angedacht. Die entsprechenden Passagen aus dem Moskauer Vertrag werteten die polnischen Vertreter als nicht ausreichend.[17] Die konkreten Verhandlungen begannen erst im November, kamen jedoch recht bald zu einem Abschluss. Die Bundesregierung erklärte sich bereit, den Vertrag als Grenzvertrag auszufertigen und sowohl auf Gewalt als auch auf jegliche Gebietsansprüche zu verzichten. Über die Ausreise von in Polen lebenden Deutschen konnte keine Einigung erzielt werden, die polnische Regierung empfand dies als innerpolitische Sache.[18] Die Unterzeichnung der Verträge am 7. Dezember in Warschau geriet durch den spontanen Kniefall Willy Brandts selbst zu einem Stück Geschichte: Die im Zweiten Weltkrieg verlorenen Gebiete würden nun nicht mehr zurückgefordert werden können, Brandt als Bundeskanzler gestand damit gewissermaßen öffentlich die deutsche Schuld ein. Von der Besonderheit des Abkommens zeugt zudem die offizielle Bezeichnung als „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen“.

Den Abschluss der Ostverträge bildete das Abkommen mit der Tschechoslowakei vom Dezember 1973. Aufgenommen worden waren die Verhandlungen bereits im Dezember 1970, gestalteten sich jedoch wegen der mit der Annullierung des Münchner Abkommens von 1938 verbundenen Fragen schwierig: Darin war die Tschechoslowakei gezwungen worden, das Sudetenland an das Deutsche Reich abzugeben.[19] Nun galt es zunächst mögliche rechtliche Konsequenzen zu klären. Die Bundesrepublik setzte schließlich durch, dass das Münchner Abkommen nicht nachträglich als von Anfang an ungültig erklärt wurde, gab allerdings dem Wunsch der Tschechoslowakei nach, einen entsprechenden Satz im Vertrag festzuhalten. Die Unterzeichnung am 11. Dezember 1973 markierte den Beginn der diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Staaten.[20]

3.2 Die deutsch-deutschen Beziehungen

Die 1970 aufgenommenen Gespräche zwischen dem Bundeskanzler und dem Ministerpräsidenten der DDR ergaben zwar zunächst keine konkreten Ergebnisse, ebneten jedoch den Weg für zukünftige Abkommen – auch weil beide Parteien die Ergebnisse der BRD-Verhandlungen mit Moskau und Warschau abwarten wollten.[21] Der erste völkerrechtlich bindende Vertrag zwischen beiden deutschen Staaten kam erst im Mai 1972 mit dem Verkehrsvertrag zustande.[22] Vorher lieferte das Vier-Mächte-Abkommen einen entscheidenden Impuls für das Verhältnis zwischen BRD und DDR. Dass eine Regelung über die Berlin-Frage aus bundesdeutscher Sicht notwendig war, war wiederholt durch die Bundesregierung angemerkt worden.[23] Die Verhandlungen hierüber oblagen den vier Alliierten USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion. Die drei Westmächte hatten mittlerweile ein erhöhtes Interesse an solchen Gesprächen, denn die Annäherung zwischen der Bundesrepublik und Moskau sorgte für Aufregung über mögliche Konsequenzen für die Westbindung und die Situation der NATO.[24] Offiziell begannen die Gespräche über das spätere Vier-Mächte-Abkommen am 26. März 1970. Über 17 Monate zogen sich die Verhandlungen hin, vor allem die Transitwege von und nach Berlin und der Status Berlins hatten für Schwierigkeiten und Verzögerungen gesorgt.[25] Ebenfalls von Bedeutung zu dieser Zeit waren die „SALT“-Verhandlungen („Strategic Arms Limitation Talks“[26]) über die Abrüstung der USA und der Sowjetunion, deren Hauptgespräche im April 1970 in Wien begonnen hatten. Damit waren die deutschen Ostverträge gleich an zwei weitere Abkommen gebunden, an denen die Bundesrepublik gar nicht beteiligt war – gleichzeitig beschleunigten sich die Vier-Mächte- und die SALT-Verhandlungen im Erfolgsfalle gegenseitig.[27]

Im am 3. September 1971 unterzeichneten Vier-Mächte-Abkommen heißt es zum Status Berlins: Der „Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland […] durch das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik [wird] ohne Behinderungen sein […].“[28] Über den Stand der Stadt innerhalb der Bundesrepublik heißt es: „[…] [D]ie Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland [werden] aufrechterhalten und entwickelt […], wobei […] diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden.“[29] Am 17. Dezember folgte das Transitabkommen zwischen DDR und BRD, welches auf dem entsprechenden Passus des Vier-Mächte-Abkommens beruhte[30], sowie am 26. Mai 1972 der Verkehrsvertrag. All diese Verträge traten zum 3. Juni in Kraft und bildeten die Basis für die am 15. Juni beginnenden Gespräche über einen „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“[31]. Zunächst gab sich die DDR mit einigen innerdeutschen Erleichterungen zufrieden, wie der Einrichtung einer grenznahen Besuchszone oder Erleichterungen bei der Zusammenführung von Familien. Man rückte davon ab, dass beide Länder „Botschafter“ benannten und ersetzte diese durch „Ständige Vertreter“, wobei West-Berlin durch die Bundesrepublik vertreten werden durfte.[32]

Kurz vor der Bundestagswahl am 19. November hielten beide Parteien den endgültigen Vertragstext fest. Die Teilung Deutschlands blieb weiterhin offen: Zwar gelte die „Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen Grenzen“[33] – zugleich wurden die „unterschiedlichen Auffassungen […] zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage […]“[34] festgehalten. In Bereichen wie Wirtschaft, Wissenschaft, Verkehr, Kultur oder Sport vereinbarten Bundesrepublik und DDR fortan eine Zusammenarbeit „zum beiderseitigen Vorteil“.[35] Zwar sah die Opposition im Grundlagenvertrag einen Verstoß gegen das Wiedervereinigungsgebot aus der Präambel des Grundgesetzes – das Bundesverfassungsgericht wies dies jedoch am 31. Juli 1973 zurück und bestätigte folglich, dass der Vertrag am 11. Mai ratifiziert wurde und in Kraft trat.[36]

3.3 Die multilaterale Ergänzung: Der KSZE-Prozess

Die Brandt’sche „Neue Ostpolitik“ hatte mit dem Abschluss des Grundlagenvertrags und zuvor mit der Verleihung des Friedensnobelpreises 1971[37] ihren Höhepunkt erreicht. Die ab 1973 zwischen NATO-Mitgliedern und Warschauer Pakt geführten Verhandlungen über Truppenreduzierungen und eine gemeinsame „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE) erlebte sie nach einem Misstrauensvotum und dem zwischenzeitlichen Verlust der Parlamentsmehrheit zumindest leicht angeschlagen, selbst wenn bei den vorgezogenen Bundestagswahlen 1972 noch ein deutlicher Sieg gegenüber der Union errungen werden konnte.[38] Schon Ende der 1960er Jahre, als die NATO noch über eine eigene Antwort auf die Vorschläge des Warschauer Paktes beraten hatte, standen insbesondere die Bundesrepublik und Frankreich einer europäischen Friedens- und Sicherheitskonferenz positiv gegenüber – gleichwohl es die Verhandlungen über die deutschen Ostverträge und die zukünftigen Beziehungen zur DDR abzuwarten galt. Für die Franzosen, aber auch für die Vereinigten Staaten waren solche multilateralen Gespräche eine willkommene Gelegenheit, das deutsche Vorandringen zumindest etwas abzuschwächen.[39] Außerdem gab es in der sozialliberalen Koalition durchaus Vermutungen, dass der KSZE-Prozess ungewollt in einen Ersatz für einen Friedensvertrag münden könnte – auch dies galt es zu verhindern.[40] Die entscheidende Initiative war allerdings von der Sowjetunion ausgegangen.

Die ersten Vorgespräche der KSZE begannen am 22. November 1972 in Helsinki. In vier Runden wurden bis zum 8. Juni 1973 die Tagesordnung der am 3. Juli beginnenden Konferenz sowie die Abschnitte der angestrebten Schlussakte erarbeitet, welche lauteten: Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Sicherheit und die Durchsetzung der Menschenrechte. Teilnehmer der ersten KSZE-Konferenz waren alle europäischen Staaten ohne Albanien, die Sowjetunion, die USA und Kanada.[41] Neben der KSZE war noch eine weitere Konferenzidee entwickelt worden: Die MBFR-Gespräche („Mutual and Balanced Force Reduction“) über die gegenseitige Verminderung von Streitkräften und Rüstungen begannen am 30. November 1973 in Wien. Allerdings hatte insbesondere die Sowjetunion kein ernsthaftes Interesse an einer konventionellen Abrüstung, schon gar nicht mit dem KSZE-Prozess verknüpft, und die Gespräche wurden 1989 ergebnislos abgebrochen.[42] Das Thema Rüstungsbegrenzung blieb in dieser Phase der Ost-West-Entspannung den SALT-Verhandlungen vorbehalten, deren erster Vertrag über die Begrenzung ballistischer Raketenabwehrsysteme und Höchstgrenzen für Interkontinentalraketen am 26. Mai 1972 unterzeichnet wurde. Eine zweite Verhandlungsrunde begann bereits am 25. September 1973, vor allem nukleare Gefahrenpotentiale sollten ausgeräumt werden. Unterzeichnet wurde das SALT-II-Abkommen erst am 18. Juni 1979.[43]

Die KSZE-Schlussakte vom 1. August 1975 schloss den Prozess der vorläufigen Ost-West-Entspannung ab. Obwohl nicht völkerrechtlich bindend, sondern nur mit Absichten verbunden, bildete das Abkommen einen Rahmen über die weitere Annäherung der osteuropäischen Staaten an den Westen. Festgehalten wurde unter anderem die „souveräne Gleichheit und Individualität“ aller Teilnehmerstaaten sowie das Recht „auf Freiheit und politische Unabhängigkeit“. Grenzen galten als unverletzlich, aber, parallel zum Moskauer Vertrag, nicht als unverrückbar: Sie dürften „in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht durch friedliche Mittel und durch Vereinbarung verändert werden […].“[44] Weiter waren darin unter anderem Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten[45] sowie „vertrauensbildende Maßnahmen und bestimmte Aspekte der Sicherheit und Abrüstung“ vereinbart.[46] Für Willy Brandt war früh klar, dass eine solche Konferenz wie die KSZE innerhalb des Entspannungsprozesses eine zentrale Rolle innehaben könnte: „Wir brauchen eine Orientierung, die die deutschen Fragen einordnet in den europäischen Zusammenhang, und dazu brauchen wir ein Konzept, das Grundzüge einer europäischen Friedensordnung enthält.“[47] Frieden wiederum war nicht von Sicherheit zu trennen, wie Willy Brandt 1964 vor der Foreign Policy Association betont hatte: „Wir haben alles Vertretbare zu tun, damit Europa weiter zusammenwächst. Dann werden wir der dreifachen Herausforderung gerecht, die atlantische Partnerschaft auszubauen und den Frieden zu sichern, den Prozeß [sic] der Wandlung im Ost-Block zu fördern, den Kampf gegen den Hunger in der Welt wirksamer zu führen.“[48]

Das hatte der Sozialdemokrat zwar bis zum KSZE-Prozess erreicht, doch die Unterzeichnung der Schlussakte in Helsinki erlebte Willy Brandt nicht mehr in vorderster Front: Er trat bereits im Mai 1974 wegen der Affäre um den DDR-Spion Günter Guillaume, der als enger Vertrauter Brandts positioniert worden war, vom Posten des Bundeskanzlers zurück. Nachfolger wurde Helmut Schmidt.[49]

[1] Stüwe, Klaus: Die Rede des Kanzlers, S. 284.

[2] Brandt, Willy: Regierungserklärung, 28. Oktober 1969, S. 1.

[3] Ebd., S. 2.

[4] O. A.: Bundestag ermöglicht 18- bis 20-Jährigen zu wählen, in: Deutscher Bundestag (2012), abgerufen unter:      https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39287766_kw23_kalender_wahlalter-208734 (zuletzt abgerufen: 6.3.2019).

[5] Brandt, Willy: Regierungserklärung, 28. Oktober 1969, S. 4.

[6] Stüwe, Klaus: Die Rede des Kanzlers, S. 292.

[7] Brandt, Willy: Regierungserklärung, 28. Oktober 1969, S. 4.

[8] Niedhart, Gottfried: Entspannung in Europa. Die Bundesrepublik Deutschland und der Warschauer Pakt 1966 bis 1975, Bonn 2014, S. 67.

[9] Schreiben von Walter Ulbricht an Gustav Heinemann (17. Dezember 1969), in: CVCE (3.7.2015), abgerufen unter:  https://www.cvce.eu/content/publication/1997/10/13/9c3666a0-1b76-42da-9e91-9544fcec97a7/publishable_de.pdf (zuletzt abgerufen: 6.3.2019).

[10] Einladung an Stoph, Bundesarchiv, B 136 / 6689.

[11] Loth, Wilfried: Die Rettung der Welt, S. 153 f.

[12] Creuzberger, Stefan: Westintegration und Neue Ostpolitik, S. 112 f.

[13] Leitsätze für einen Vertrag mit der UdSSR (20. Mai 1970), in: CVCE (3.7.2015), abgerufen unter: https://www.cvce.eu/content/publication/2003/4/24/95b7a60e-2786-47c7-9c20-f7c831a3b97e/publishable_de.pdf (zuletzt abgerufen: 6.3.2019), S. 2.

[14] Ebd., S. 3.

[15] Loth, Wilfried: Die Rettung der Welt, S. 155 – 157 u. Creuzberger, Stefan: Westintegration und Neue Ostpolitik, S. 113.

[16] Moskauer Vertrag, in: CVCE (3.7.2015), abgerufen unter:     https://www.cvce.eu/content/publication/1999/1/1/d5341cb5-1a49-4603-aec9-0d2304c25080/publishable_de.pdf (zuletzt abgerufen: 6.3.2019).

[17] Bingen, Dieter: Ostverträge, in: Korte/Weidenfeld (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit, S. 599.

[18] Ebd., S. 600 u. Loth, Wilfried: Die Rettung der Welt, S. 158 f.

[19] Käppner, Joachim: Wie der Westen die Tschechoslowakei verraten hat, in: Süddeutsche Zeitung (29.9.2018), abgerufen unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/muenchner-abkommen-wie-der-westen-die-tschechoslowakei-verraten-hat-1.4136890 (zuletzt abgerufen: 6.3.2019).

[20] Bingen, Dieter: Ostverträge, S. 602.

[21] Vgl. Niedhart, Gottfried: Entspannung in Europa, S. 67. u. Ebd., S. 81 – 83.

[22] Stüwe, Klaus: Die Rede des Kanzlers, S. 293.

[23] Vgl. Creuzberger, Stefan: Westintegration und Neue Ostpolitik, S. 112 f. u. Fischer, Frank: Einleitung, in: Grebing/Schöllgen/Winkler (Hrsg.): Ein Volk des guten Nachbarn, S. 60.

[24] Vgl. Niedhart, Gottfried: Entspannung in Europa, S. 70.

[25] Vgl. Creuzberger, Stefan: Westintegration und Neue Ostpolitik, S. 114 f.

[26] O. A.: Strategic Arms Limitation Talks (SALT I) (narrative), in: U.S. Department of State (o. J.), abgerufen unter: https://www.state.gov/t/isn/5191.htm (zuletzt abgerufen: 6.3.2019).

[27] Steininger, Rolf: Der Kalte Krieg, 4. Aufl., Frankfurt a. M. 2006, S. 36 – 39.

[28] Görtemaker, Manfred: Entspannung und Neue Ostpolitik 1969-1975, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Internationale Beziehungen I, S. 37, zitiert nach: Bender, Peter: Neue Ostpolitik. Vom Mauerbau bis zum Moskauer Vertrag, München 1986, S. 244 ff.

[29] Ebd.

[30] Hacker, Jens: Grundlagenvertrag, in: Korte/Weidenfeld (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit, S. 425.

[31] Vgl. Der Grundlagenvertrag (21. Dezember 1972), in: CVCE (3.7.2015), abgerufen unter: https://www.cvce.eu/obj/der_grundlagenvertrag_21_dezember_1972-de-3b9b9f0d-6910-4ca9-8b12-accfcb91d28e.html (zuletzt abgerufen: 6.3.2019), S. 2.

[32] Loth, Wilfried: Die Rettung der Welt, S. 166 f.

[33] Der Grundlagenvertrag (21. Dezember 1972), in: CVCE (3.7.2015), S. 2.

[34] Ebd.

[35] Ebd., S. 3.

[36] Creuzberger, Stefan: Westintegration und Neue Ostpolitik, S. 120.

[37] Vgl. O. A.: Willy Brandt. Facts, in: The Nobel Prize (o. J.), abgerufen unter: https://www.nobelprize.org/prizes/peace/1971/brandt/facts/ (zuletzt abgerufen: 6.3.2019).

[38] Creuzberger, Stefan: Westintegration und Neue Ostpolitik, S. 119 f.

[39] Niedhart, Gottfried: Entspannung in Europa, S. 103 – 105.

[40] Roloff, Ralf: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, in: Schmidt, Siegmar/Hellmann, Gunther/Wolf, Reinhard (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, Wiesbaden 2007, S. 782.

[41] Creuzberger, Stefan: Westintegration und Neue Ostpolitik, S. 120 f.

[42] Lübkemeier, Eckhard: Konventionelle Rüstungskontrolle in Europa, in; Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik, 7. aktual. Auflage, Wiesbaden 1998, S. 215.

[43] Görtemaker, Manfred: Entspannung und Neue Ostpolitik 1969-1975, S. 33 f.

[44] Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Hrsg.): Schlussakte, Helsinki 1975, S. 4.

[45] Ebd., S. 8.

[46] Ebd., S. 13.

[47] Willy Brandt 1967 am 2.7.1967 im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. S. Martini, Stephan: Die sicherheitspolitische Funktion der KSZE im entspannungspolitischen Konzept der Bundesrepublik Deutschland 1975 – 1990 (zugl. Diss., Universität Koblenz-Landau, 2005), Berlin 2006, S. 154.

[48] Brandt, Willy: Rede vor der Foreign Policy Association (New York, 15. Mai 1964), in: CVCE (3.7.2013), abgerufen unter:  http://www.cvce.eu/obj/rede_von_willy_brandt_vor_der_foreign_policy_association_new_york_15_mai_1964-de-7b38bb65-5b5c-4f59-abd1-b81e507cfbd2.html (zuletzt abgerufen: 6.3.2019).

[49] Fischer, Frank: Einleitung, in: Grebing/Schöllgen/Winkler (Hrsg.): Ein Volk des guten Nachbarn, S. 82 f.

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