Should they stay or should they go?

(Anm. d. Aut.: Dieser Text ist das letzte Kapitel meiner im Sommersemester 2019 verfassten und mit 1,0 bewerteten Masterarbeit und entspricht dem damaligen Stand.)         

Wie gut hat Großbritannien nun verhandelt, um die eigenen Positionen maßgeblich in den „Brexit“-Vertrag festzuschreiben und nach dem EU-Austritt eigenständig und in starker Position in der weltweiten Politik zu agieren? Oder frei nach „The Clash“: „Should they stay or should they go now?“ Die kurze, knackige Antwort liefert die Band gleich selbst: „If they go, there will be trouble. And if they stay it will be double“.[1] Der Deal selbst sorgte im britischen Parlament für einigen Ärger, wurde häufig diskutiert, mehrfach zur Abstimmung gestellt – und scheiterte jedes einzelne Mal deutlich. Zuletzt wurde am 29. März, dem ursprünglichen „Brexit-Day“ über das Abkommen abgestimmt, die Abgeordneten lehnten es mit 344 zu 286 Stimmen ab.[2] Damit verbunden war auch die Teilnahme an den Europawahlen im Mai, 73 zumeist fraktionslose Abgeordnete aus dem Vereinigten Königreich sind bis auf Weiteres Mitglieder des Europaparlaments.[3] Mittlerweile (Stand: 19. September 2019) soll der Austritt am 31. Oktober 2019 vollzogen werden, auf die Ratifizierung des Abkommens vom November 2018 oder die Aushandlung eines neuen Abkommens deutet wenig hin. Zu verhärtet scheinen die Fronten, vor allem von britischer Seite. Dass Theresa May im Januar 2017 noch versprach, Großbritannien würde „keines der Modelle übernehmen, die für andere Länder entwickelt wurden“, sondern „ganz aus der Europäischen Union austreten“; dass es weder eine „assoziierte Mitgliedschaft oder sonst irgendetwas, bei dem wir halb drinnen und halb draußen wären“ geben würde, noch versuche man, „an einzelnen Bestandteilen einer Mitgliedschaft festzuhalten“ [4]– am Ende kostete sie dieses große Versprechen das Amt als Premierministerin, denn innerhalb ihrer Partei setzten sich mehr und mehr die „Brexit“-Hardliner durch. Ein Phänomen, dass sich wiederum gut auf das Ende der Amtszeit David Camerons projizieren lässt. Seit dem 24. Juli 2019 darf sich Boris Johnson, der frühere Londoner Bürgermeister und Außenminister im May-Kabinett, verantwortlich als britischer Regierungschef zeichnen. Ein Sieg für die „Brexiteers“, denn Johnson verfolgt nicht nur einen schnellstmöglichen EU-Austritt – sondern noch dazu einen „No-Deal-Brexit“, ohne jedes Abkommen. „Do or die“, so lautet das Credo des Boris Johnson.[5] Das hatte das Parlament zwar mehrfach abgelehnt, zuletzt am 9. September, und ein „No-Deal-Gesetz“ beschlossen. Danach müsse bis zum 19. Oktober ein Austrittsabkommen ratifiziert sein, ansonsten dürfe der Austritt nicht zum 31. Oktober vollzogen werden.[6] Doch weil die Fronten verhärtet sind, schickte Johnson das Parlament am 10. September in eine Zwangspause bis Mitte Oktober. Mutmaßlich, damit die Abgeordneten keine Möglichkeit mehr bekommen, den „No-Deal“-Kurs des Premiers zu blockieren. Dies gleiche einer „Sabotage an der britischen Demokratie“, berichtete unter anderem „Der Spiegel“.[7]

Kann der „Brexit“ unter diesen Umständen als Vorbild dienen für andere EU-skeptische Staaten unter mehrheitlich populistischer Regierung, wie beispielsweise das von der „PiS“-Partei regierte Polen oder Italien, wo bis August 2019 die rechtspopulistische bis rechtsextreme Partei „Lega“ mit Innenminister Matteo Salvini den politischen Kurs maßgeblich bestimmte? Als positives Beispiel ist Großbritannien eher nicht geeignet. Zu viel Chaos ist durch den „Brexit“-Prozess und die Politik Camerons in den Jahren zuvor entstanden, zu wenig konkrete Lösungen für die Zeit nach einem EU-Austritt konnten erarbeitet werden. Ob Großbritannien tatsächlich eine souveräne, eigenständige Handelsmacht wird, wie das von den „Brexit“-Unterstützern beinahe natürlich vorausgesetzt wird, lässt sich erst in einigen Jahren feststellen. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass das Vereinigte Königreich im Falle eines „No-Deals“ einen schweren Weg vor sich haben wird – zum fraglichen „Tag X“ existiert nach derzeitigem Stand kein einziges großes Handels- oder bilaterales Abkommen, die die durch einen „Brexit“ entstehenden Lücken füllen. Lediglich kleinere Verträge wie zum Beispiel mit Australien zum Weinhandel oder mit Neuseeland über den Tierhandel wurden bis Januar 2019 bereits geschlossen, insgesamt gerade einmal 21.[8] Selbst die Ukraine wäre dann auf europäischer Ebene bessergestellt als das Vereinigte Königreich, denn seit 2014 existiert ein Assoziierungsabkommen mit der EU, welches eine Freihandelszone beinhaltet.[9]

Auch die Frage, nach welchem Modell ein EU-Austritt ablaufen könnte, ist bei weitem nicht geklärt. In der öffentlichen wie politischen Debatte sind vor allem die Modelle „Norwegen“, „Schweiz“ und „Kanada“ diskutiert worden. Norwegen hat als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Zugang zum Binnenmarkt, muss dafür aber das Unionsrecht in weiten Teilen übernehmen, an spätere Änderungen anpassen und Beiträge an den EU-Haushalt leisten.[10] Die Schweiz setzt dagegen auf zahlreiche bilaterale Verträge mit der Europäischen Union, am 30. Juni 2018 waren mehr als 120 solcher Abkommen in Kraft.[11] Unter anderem beteiligt sich die Schweiz darüber an den Schengen- und Dublin-Abkommen. Eine Zollunion mit der EU existiert nicht, auch muss das zu übernehmende Unionsrecht nicht angepasst werden. Allerdings ist die Schweiz „sehr weitgehend“ in den EU-Binnenmarkt eingebunden und daher zu Zahlungen an die EU verpflichtet.[12] Zwischen Kanada und der EU existiert seit 2016 das Freihandelsabkommen CETA. Das Modell ist am Weitesten von der Übernahme des Unionsrecht und der Einbindung in den EU-Binnenmarkt entfernt, verglichen mit Norwegen und der Schweiz. CETA umfasst unter anderem Regelungen zum Waren- und Dienstleistungshandel oder zur Wettbewerbspolitik. Eine Zollunion ist nicht vorgesehen. Kanada ist zudem zu keinen Zahlungen an die EU verpflichtet.[13] Selbst über eine britische Rückkehr in die EFTA ist öffentlich nachgedacht worden – während die Schweiz Großbritannien gern als Mitglied gewinnen würde, verhielt sich Norwegen aufgrund des zu erwartenden hohen Einflusses des UK dessen zurückhaltend.[14] Unklar ist allerdings, ob Großbritannien überhaupt eine Wiederaufnahme in die EFTA anstrebt.

Die durch den „Brexit“-Prozess ausgelöste nationale politische Krise Großbritanniens, die weiterhin anhält und deren Ende noch nicht abzusehen ist, wie auch das weitgehend verlorene Vertrauen anderer EU-Mitglieder in das Vereinigte Königreich und dessen angeschlagene Stellung innerhalb der EU, sollte es doch noch zu einem Verbleib kommen[15], dürften dagegen eher für den „Brexit“ als negativem Vorbild sprechen. Untermauert wird dies beispielsweise durch den publik gewordenen „Yellowhammer“-Bericht der britischen Regierung. Dahinter verbirgt sich ein Dokument des Cabinet Office, das die wahrscheinlichen Auswirkungen eines ungeregelten EU-Austritts“[16] aufzeige. Aufgedeckt hatte das eigentlich geheime Regierungspapier die „Sunday Times“. Darin sei unter anderem die Rede von Lebensmittelengpässen, steigenden Preisen, einer drastisch steigenden Belastung des Gesundheitssystems, blockierten Häfen durch Streit zwischen britischen und europäischen Fischern oder einem eingestellten grenzüberschreitenden Agrarhandel wegen des Nordirland-Konflikts. Die wohl drastischste Prognose der „Operation Yellowhammer“ sei jedoch die Gefahr gewaltsamer Unruhen im gesamten Land.[17]

Should they stay or should they go? They should rather stay – and should rather never have opted to leave.


[1] The Clash: „Should I stay or should I go“, Epic Records, Los Angeles 1982.

[2] Pribyl, Katrin/Fras, Damir: Parlament lehnt EU-Deal schon wieder ab, in: Kölner Stadt-Anzeiger (30.3.2019), S. 6.

[3] Vgl. Europäisches Parlament: Mitglieder des Europäischen Parlaments, abgerufen unter: http://www.europarl.europa.eu/meps/de/search/advanced?name=&groupCode=&countryCode=GB&bodyType=ALL (zuletzt abgerufen: 19.9.2019).

[4] Prime Minister’s Office: Ein globales Großbritannien, Rede der britischen Premierministerin Theresa May zu Großbritanniens Austritt aus der Europäischen Union, 17. Januar 2017.

[5] Faulconbridge, Guy/Piper, Elizabeth/Becker, Reinhard: Brexit-Befürworter Johnson wird neuer Premierminister, in: Reuters (23.7.2019), abgerufen unter: https://de.reuters.com/article/grossbritannien-regierung-idDEKCN1UI1GW (zuletzt abgerufen: 19.9.2019).

[6] Ohne Autor: Auch Johnsons zweiter Neuwahl-Antrag scheitert, in: Süddeutsche.de (10.9.2019), abgerufen unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/brexit-johnson-neuwahlen-unterhaus-1.4594563 (zuletzt abgerufen: 19.9.2019).

[7] Schindler, Jörg: Boris Johnson sabotiert die britische Demokratie, in: Spiegel Online (30.8.2019), abgerufen unter: https://www.spiegel.de/plus/brexit-boris-johnson-sabotiert-mutwillig-die-britische-demokratie-a-00000000-0002-0001-0000-000165695554 (zuletzt abgerufen: 19.9.2019).

[8] Becker, Markus: Briten scheitern krachend mit ihren Handelsplänen, in: Spiegel Online (13.2.2019); abgerufen unter: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/brexit-nur-vier-eu-abkommen-fuer-grossbritannien-kopiert-a-1253095.html (zuletzt abgerufen: 19.9.2019).

[9] Europäische Union: Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, 02014A0529(01), konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2019.

[10] Deutscher Bundestag: Verschiedene Brexit-Modelle im Vergleich, PE 6 – 3000 – 145/18, 12. Oktober 2018, S. 4 – 5.

[11] Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Liste der Abkommen Schweiz – Europäische Union, in Kraft am 30. Juni 2018, abgerufen unter: https://www.eda.admin.ch/dam/dea/de/documents/publikationen_dea/accords-liste_de.pdf (zuletzt abgerufen: 19.9.2019).

[12] Deutscher Bundestag: Verschiedene Brexit-Modelle im Vergleich, PE 6 – 3000 – 145/18, 12. Oktober 2018, S. 6 – 8.

[13] Ebd., S. 8 – 9.

[14] Bigalke, Silke: Briten sind nicht willkommen, in: Süddeutsche.de (21.8.2016), abgerufen unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/brexit-briten-sind-nicht-willkommen-1.3130430 (zuletzt abgerufen: 19.9.2019) u. Feusi, Dominik: Nach dem Brexit – der Schweizer Plan, in: Tages-Anzeiger (29.8.2019), S. 10.

[15] In der Theorie darf Großbritannien jederzeit seinerseits erklären, dass es die Aktivierung von Artikel 50 EUV zurücknimmt. Damit wäre der „Brexit“-Prozess umgehend beendet. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof am 10. Dezember 2018. S.  Europäischer Gerichtshof: Rechtssache C-621/18, Urteil, 10. Dezember 2018.

[16] Crolly, Hannelore: Brexit-Dossier löst unter britischen Abgeordneten Panik aus, in: Die Welt (19.8.2019), S. 9.

[17] Ebd.

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